Hierbei handelt es sich um ein Ehegattentestament, indem sich die Ehepartner meist zu gegenseitigen Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass nach dem Tod des Längerlebenden die gemeinsamen Kinder als Erben eingesetzt werden.
Hierbei handelt es sich um ein Ehegattentestament, indem sich die Ehepartner meist zu gegenseitigen Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass nach dem Tod des Längerlebenden die gemeinsamen Kinder als Erben eingesetzt werden.
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