Sollte ein Testament nicht von einem Notar verfasst worden sein, so muss der Erblasser dieses handschriftlich aufsetzten und unterschreiben. Zwecks Nachweises der Aktualität ist in der Erklärung anzugeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort sie niedergeschrieben wurde. Ein auf dem PC geschriebenes Testamentsdokument ist mithin unwirksam!
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