Insolvenz.

Insolvenz2022-05-24T21:27:54+02:00

Befinden Sie sich privat in der Schuldenspirale? Haben Sie den Überblick über Ihre Finanzen und Verbindlichkeiten verloren? Oder ist Ihr Unternehmen belastet durch drohende oder akute Zahlungsunfähigkeit? Gerne bringen wir Licht ins Dunkle! Nach Organisation Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse treten wir mit Ihren Gläubigern in Kontakt und finden abschließend den für Sie gangbarsten Weg raus aus der Krise. Dies kann entweder in Form einer außergerichtlichen Einigung mit Ihren Gläubigern geschehen, durch eine betriebliche Leistungsoptimierung oder durch die Anmeldung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens. Haben Sie keine Angst diesen Schritt zu wagen! Wir sind von Anfang bis Ende vertrauensvoll an Ihrer Seite.

  • Der erste Schritt: Mut, sich Hilfe zu holen

  • Erstgespräch/gemeinsame Schuldenanalyse

  • Sichtung und Organisation Ihrer Unterlagen

  • Entwicklung einer Lösungsstrategie

  • Kontaktaufnahme mit Gläubigern – Ermittlung des aktuellen Schuldenstandes

  • Außergerichtlicher Einigungsversuch

Bei Erfolg

mehr erfahren

Bei Erfolg:

  • Ausarbeitung eines Zahlungsplanes unter Berücksichtigung der vereinbarten Zahlungsquote
  • Erfüllung der Zahlungsvereinbarung

Bei Misserfolg

mehr erfahren

Bei Misserfolg:

  • Einleitung des
    Insolvenzverfahrens
  • Restschuldbefreiung nach 3 Jahren

Fallstudien

Häufige Fragen

Wirkt die Restschuldbefreiung für jede Art von Verbindlichkeit/ Schuld?2022-02-10T22:29:31+01:00

Nein! Durch die Erteilung der Restschuldbefreiung wird man nicht „Frei“ von jeglicher Art der Schuld. In § 302 Insolvenzordnung (InsO) werden die Forderungen definiert, die nicht von der Restschuldbefreiung berührt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung sowie Verbindlichkeiten aus rückständigem Unterhalt. Solche Forderungen müssen nach Abschluss des Insolvenz/ nach erteilter Restschuldbefreiung weiter getilgt werden.

Wie teuer ist eine Schuldenberatung?2022-02-10T22:37:23+01:00

Im Rahmen des kostenfreien Erstgesprächs prüfen wir gemeinsam, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungshilfe haben; sollte dies der Fall sein, so entfällt für Sie die Kostenfrage gänzlich. Ob ein solcher Anspruch besteht, hängt maßgeblich von Ihrem monatlichen Netto-Einkommen sowie der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ab.

Sollte die Möglichkeit der Beratungshilfe nicht gegeben sein, so hängt der Kostenfaktor davon ab, ob eine außergerichtliche Einigung erzielt wird, oder ob wir Sie auf dem Weg in die gerichtliche Insolvenz begleiten. Im Allgemeinen erheben wir eine Grundgebühr sowie eine Aufwandspauschale pro angeschriebenem Gläubiger. Zur aktuellen Kostennote geht es hier.

Wie lange dauert es, bis meine Schulden bereinigt sind?2022-02-10T22:38:00+01:00

Die Dauer des gesamten Prozesses hängt maßgeblich davon ab, welches Ziel angestrebt und mit wie vielen Gläubigern wir in Kontakt treten müssen.

Sollten wir in Ihrem individuellen Fall eine außergerichtliche Schuldenbereinigung anstreben und uns beispielsweise mit den Gläubigern auf eine Vergleichssumme einigen, so wird dies mehr Zeit in Anspruch nehmen als die Korrespondenz zur Vorbereitung einer gerichtlichen Privatinsolvenz. Unsererseits wird stets tagesaktuell gearbeitet; wir bemühen uns jeden einzelnen Fall, unabhängig von der Komplexität, schnellstmöglich abzuarbeiten. Gerne können wir regelmäßig Termine vereinbaren, um den aktuellen Sachstand zu besprechen und eine ungefähre Prognose der noch fortlaufenden Dauer abzugeben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Beratungstermin bekomme?2022-02-10T22:36:23+01:00

Da uns das Schicksal aller Mandant am Herzen liegt und wir für Sie schnellstmöglich eine Lösung erarbeiten möchten, beträgt die Wartezeit nicht länger als drei Wochen. Oft können auch sehr kurzfristig bereits Termine vereinbart werden.

Um eine schnelle Terminvergabe zu gewährleisten, machen wir gerne von der Möglichkeit der Online-Beratung gebrauch. Sollten Sie sich mit den von uns verwendeten Programmen nicht auskennen, so helfen wir Ihnen auch an dieser Stelle gerne weiter.

Das Erstgespräch ist für Sie KOSTENFREI!

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?2022-02-10T22:28:43+01:00

Am 17. Dezember 2020 wurde die Dauer des Insolvenzverfahrens von 6 Jahren auf 3 Jahre verkürzt.

Ist das Verfahren bereits eröffnet, gilt für solche Insolvenzverfahren,  die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden, folgende Übergangsregelung:

Hier verkürzt sich der bisherige reguläre Zeitraum von 6 Jahren, der für eine Befreiung von der Restschuld erforderlich ist, um so viele volle Monate, wie seit dem Inkrafttreten der Neuregelung am 16. Juli 2019 bis zur Stellung des Insolvenzantrags vergangen sind. Darüber hinaus bleibt die Möglichkeit der Vorzeitigen Restschuldbefreiung nach bisherigem Recht bestehen.

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag?2022-02-10T22:30:10+01:00

Der Pfändungsfreibetrag richtet sich nach der gesetzlichen Pfändungstabelle und hängt maßgeblich vom Nettoeinkommen sowie den Unterhaltsverpflichtungen  gegenüber Kindern und Ehepartner des Schuldners ab.

Zum Nettoeinkommen zählt NICHT das Kindergeld oder der Kindesunterhalt, da es sich hier um zweckgebundene und unpfändbare Zahlungen handelt, die ausschließlich dem Kind zu Gute kommen sollen und sich mithin nicht auf die Pfändungsfreigrenze auswirken. Ebenfalls unberücksichtigt bleibt das Einkommen des Ehepartners. Sollten hier Unklarheiten bestehen, können diese gern ein einem persönlichen Gespräch ausgeräumt werden. In einer gemeinsamen Berechnung werden wir Ihre Pfändungsfreigrenze individuell ermitteln.

Wie genau ist der Ablauf einer Schuldenberatung?2022-02-10T22:38:18+01:00

Im Erstgespräch verschaffen wir uns zunächst einen Überblick über Ihre individuelle Schuldensituation. Wir treten mit den Gläubigern in Kontakt, um ihre aktuelle und tatsächliche Gesamtverschuldung zu ermitteln. Unser Fachpersonal wird sodann mit Ihnen gemeinsam entscheiden, welcher Weg für Sie der richtige ist. Lassen es Ihre Schuldensituation sowie Ihr monatliches Einkommen zu, so besteht die Möglichkeit eines außergerichtlichen Vergleiches. Hier bieten wir den Gläubigern entweder eine Einmalzahlung zwecks Abgeltung aller Schulden oder eine ratierliche Begleichung, analog zum gerichtlichen Insolvenzverfahren, an.

Ist es unrealistisch, dass Sie mit der Höhe Ihres Einkommen Ihre Schulden bedienen können, so wird den Gläubigern unsererseits dennoch ein entsprechendes Einigungsangebot unterbreitet. Bei Ablehnung eines solchen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans, steht Ihnen der Weg in die gerichtliche Insolvenz offen. Auch bei der Beantragung des entsprechenden Verfahrens unterstützen wir Sie gerne; Hier kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.

Wie erfahre ich, was in der Schufa über mich steht?2022-02-10T22:30:56+01:00

Es besteht die Möglichkeit, eine kostenlose Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) anfordern und zu erfahren, welche Daten über Ihre Person gespeichert sind, woher diese Stammen und von wem diese Informationen bereits abgerufen bzw. weitergeleitet wurden.  Sollten Sie hier Bedenken haben, fordern wir die erforderlichen Informationen gerne gemeinsam mit Ihnen an.

Weshalb stehen bereits getilgte Verbindlichkeiten noch in meiner Schufa?2022-02-10T22:31:14+01:00

In der Regel bleiben solche Informationen drei Jahre gespeichert. Dies muss aber nicht immer zu Ihrem Nachteil sein: Zukünftige Geschäftspartner und Kreditgeber können so erkennen, dass Sie zuvor erhaltene Vervindlichkeiten ordnungsgemäß und fristgerecht bezahlt haben. Die vorzeitige bzw. vertragsgemäße Erledigung von Krediten weist Sie als zuverlässigen Kreditnehmer aus.

Welche Möglichkeiten gibt es um den Nachlass zu regeln?2022-02-10T22:33:45+01:00

Hier stehen dem Erblasser ein Testament, ein Berliner Testament sowie der notariell beurkundete Erbvertrag zur Verfügung. Das Testament und das Berliner Testament können handschriftlich durch den/die Erblasser verfasst werden. Gerne unterstützen wir Sie und klären Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.

Welche Formvorschriften unterliegt ein Testament?2022-02-10T22:33:17+01:00

Sollte ein Testament nicht von einem Notar verfasst worden sein, so muss der Erblasser dieses handschriftlich aufsetzten und unterschreiben. Zwecks Nachweises der Aktualität ist in der Erklärung anzugeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort sie niedergeschrieben wurde. Ein auf dem PC geschriebenes Testamentsdokument ist mithin unwirksam!

Welche Dokumente sollten Sie zu unsere Erstgespräch bereithalten?2022-02-10T22:37:38+01:00

Das Erstgespräch dient in erster Linie dazu, sich kennen zu lernen und zu entscheiden, ob Sie uns mit diesem sensiblen Thema betrauen möchten. Sollte das Vertrauensverhältnis beiderseits gegeben sein, so verschaffen wir uns zunächst gemeinsam einen Überblick über Ihre individuelle Schuldensituation. Dafür ist es hilfreich, wenn Sie sich auf unseren Termin vorbereiten und folgende Unterlagen bereithalten:

  • Unterlagen zu den einzelnen Forderungen/Gläubigern; Mahnschreiben, Mahn- und Vollstreckungsbescheide; Verträge
  • Informationen über Ihre aktuellen Einkommensverhältnisse (Lohnabrechnungen, Arbeitslosen- oder Hartz IV-Bescheide, Informationen über Krankengeld, Rentenbescheide, etc.)
  • Einen aktuellen Kontoauszug
  • Unterlagen über regelmäßig widerkehrende Verpflichtungen (Miete, Leasingverträge, etc.)
  • Informationen über unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder)
Was passiert, wenn ich mit der Beratung zu lange warte?2022-04-27T20:54:01+02:00
  • Der Schuldenberg wird täglich größer! Aufgrund der täglich hinzukommenden Zinsen sowie Kosten (z.B. Anwaltskosten, Inkassokosten, etc.) steigt die Forderung jeden Tag weiter in die Höhe.
  • Zur Sicherung der Forderung beantragen viele Gläubiger einen gerichtlichen Mahnbescheid; dieser ist nicht nur 30 Jahre vollstreckbar, sondern kostet auch sehr viel Geld!
  • Den Gläubigern steht die Möglichkeit der Gehalts- und/oder Kontopfändung offen. Sollten Sie hier keine Vorsorge getroffen haben, bleibt Ihnen monatlich nicht einmal das wirtschaftliche Existenzminimum um zu leben.
  • Damit einher gehen unangenehme Begebenheiten: Möglicherweise stehen Sie an der Kasse im Supermarkt und können den Einkauf nicht mehr bezahlen, da Ihre Bankkarte nicht gedeckt ist.
  • Häufig wird der Gerichtsvollzieher mit der Geltendmachung der Forderung beauftragt; steht dieser erstmal vor Ihrer Tür, bekommen Sie ihn nicht mehr so schnell los. Hieraus kann die Verpfändung liebgewonnener Gegenstände oder Erinnerungsstücke resultieren.
  • Steht erstmal der Gerichtvollzieher vor Ihrer Tür, weiß die ganze Nachbarschaft dass Sie finanzielle Probleme haben.
Was mache ich, wenn mein Konto gepfändet wurde?2022-02-10T22:29:44+01:00

Sobald Sie von der Kontopfändung Kenntnis erlangen, gilt es zunächst Ruhe zu bewahren. Gerne stehen wir Ihnen in einem Telefonat, VideoCall oder in einem persönlichen Gespräch in unseren Kanzleiräumen für eine individuelle Analyse Ihrer Situation zu Verfügung.

Jetzt müssen wir allerdings schnellstmöglich handeln! Sobald eine Kontopfändung vorliegt empfehlen wird dringend die unverzügliche Umwandlung des Girokontos auf ein P-Konto. Handeln Sie nicht schnell genug, so kann innerhalb von zwei Wochen Ihr gesamtes Kontoguthaben an einen oder mehrere Gläubiger ausgekehrt werden; dies bedeutet eine Kontopfändung bis zu einem Restbetrag von 0,00 €. Sollte es Probleme bei der Umwandlung geben, stehen wir Ihnen  gerne unterstützend bei.

Was mache ich, wenn ich Schulden erbe?2022-02-10T22:35:29+01:00

Sollten Sie Erbe eines überschuldeten Nachlasses sein, so haben Sie die Möglichkeit dieses innerhalb einer Frist von 6 Wochen beim Nachlassgericht auszuschlagen. Ist die Werthaltigkeit des Erbes unbekannt, so besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Nachlassverwaltung beim zuständigen Nachlassgericht.

Was ist eine eidesstattliche Versicherung und muss ich diese abgeben?2022-02-10T22:30:25+01:00

Bei der eidesstattlichen Versicherung handelt es sich um eine Auflistung der Vermögensverhältnisse, die wahrheitsgemäß durch den Schuldner zu erfolgen hat. Die Darstellung wird durch einen durch den Schuldner geleisteten Eid bekräftigt. Früher war dieser Vorgang auch als Offenbarungseid bekannt.

Sollten eine Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorliegen, so wird geraten dieser Folge zu leisten. Bei Fernbleiben des Schuldners kann der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht einen Haftbefehl beantragen und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zwangsweise erwirken.

Was ist ein P-Konto?2022-02-10T22:29:56+01:00

Ein P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto und schützt den Schuldner vor Pfändung des gesamten Kontoguthabens durch einen oder mehrere Gläubiger. Ein P-Konto dient dem Schutz des  Schuldners, über seinen monatlichen Pfändungsfreibetrag zu verfügen und somit sein Existenzminimum zu sichern. Ein P-Konto wird meist als Guthabenkonto  geführt.

Was ist ein Berliner Testament?2022-02-10T22:33:30+01:00

Hierbei handelt es sich um ein Ehegattentestament, indem sich die Ehepartner meist zu gegenseitigen Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass nach dem Tod des Längerlebenden die gemeinsamen Kinder als Erben eingesetzt werden.

Was ist die Wohlverhaltensphase?2022-02-10T22:29:02+01:00

Die Wohlverhaltensphase ist der Zeitraum, in dem sich der Insolvenzschuldner gewissen Pflichten, sogenannten Obliegenheiten, unterwerfen muss, um im Anschluss an das Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung zu erlangen. Die Wohlverhaltensphase beginnt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens und endet, orientiert an der jeweiligen Dauer des Verfahrens, nach drei, fünf oder sechs Jahren.

Was ist die vorweggenommene Erbfolge?2022-02-10T22:33:56+01:00

Hierbei handelt es sich um die Übertragung des Vermögens oder eines wesentlichen Teils des Vermögens durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere Personen zu Lebzeiten; dieser Vorgang wird als eine Schenkung unter Lebenden qualifiziert (Schenken mit warmer Hand).

Was ist die Schufa?2022-02-10T22:30:39+01:00

Die Schufa Holding AG ist eine privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei mit dem Geschäftszweck, ihre Vertragspartner mit Informationen zur Kreditwürdigkeit Dritter zu versorgen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Privatinsolvenz und einer Verbraucherinsolvenz?2022-02-10T22:28:26+01:00

Beide Verfahren werden bei der Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen Person/Privatperson eingeleitet. Für solche Schuldner, die nicht selbständig tätig sind oder waren, ist das Privatinsolvenzverfahren einschlägig. Schuldner, die selbständig tätig sind oder aus einer bereits beendeten Selbständigkeit mehr als 19 Gläubiger zu verzeichnen haben, müssen das Regelinsolvenzverfahrens beantragen.

Was ist der Pflichtteil und wer hat einen Anspruch darauf?2022-02-10T22:34:14+01:00

Der Erblasser kann durch die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen seinen Nachlass weitestgehend bestimmen; allerdings kann nicht jeder Familienmitglied gänzlich von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Die Abkömmlinge des Erblassers, dessen Eltern und Ehepartner haben einen Plichtteilsanspruch, welcher der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils entspricht.  Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch, der sich gegenüber dem testamentarisch festgelegten Erben geltend zu machen ist.

Wann kann ich mich an eine Schuldenberatung wenden? Gibt es eine Mindest- oder Höchstgrenze an Verbindlichkeiten?2022-02-10T22:36:08+01:00

Die Höhe der Schulden sowie die Anzahl der Gläubiger spielt keine Rolle.

Wenn Ihr monatliches Einkommen nicht ausreichend ist, um Ihre fälligen Verbindlichkeiten (Rechnungen und andere finanzielle Verpflichtungen) zu begleichen, raten wir Ihnen Kontakt zu uns aufzunehmen.

Liegen Ihnen bereits Mahnschreiben oder Zahlungsaufforderungen von Inkassobüros oder Rechtsanwaltskanzleien vor, sollten Sie am besten sofort reagieren.

Je früher Sie Kontakt zu uns aufnehmen desto besser; der Schuldenberg wird aufgrund anfallender Kosten und Zinsen immer größer.

Wann bin ich zahlungsunfähig?2022-02-10T22:28:09+01:00

Gemäß § 17 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) ist derjenige zahlungsunfähig, der „nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat“.

Kann ich mein Testament noch einmal ändern?2022-02-10T22:33:03+01:00

Der Erblasser kann sein Testament sowie die einzelnen im Testament enthaltene Verfügung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf kann entweder durch die Verfassung eines neuen Testamentes erfolgen oder durch die Vernichtung oder Veränderung der letztwilligen Verfügung. Ein vor einem Notar errichtetes oder bei Gericht hinterlegtes Testament gilt als widerrufen, wenn die in amtliche Verwahrung genommene Urkunde dem Erblasser zurückgegeben wird. Sollten Sie Ihr einst verfasstes Testament ändern wollen, sind wir Ihnen bei dem Widerruf bzw. bei der Rückerlangung aus der amtlichen Verwahrung behilflich.

Kann ich einen Pflichtteilsberechtigten vollständig enterben?2022-02-10T22:34:46+01:00

Grundsätzlich ist ein vollständiger Ausschluss von der Erbfolge möglich; allerdings ist dieser Vorgang an gewisse Voraussetzungen gebunden: Dem Pflichtteilsberechtigten müsste ein erhebliches Fehlverhalten zur Last gelegt werden.  § 2333 BGB regelt abschließend die Ausschlussgründe. Demnach kann dem Pflichtteilsberchtigten der Pflichtteil entzogen werden, wenn

  1. der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahe stehenden Person nach dem Leben trachtet,
  2. sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen schuldig macht,
  3. die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt oder
  4. wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wird und die Teilhabe des Abkömmlings am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn die Unterbringung des Abkömmlings in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt wegen einer ähnlich schwerwiegenden vorsätzlichen Tat rechtskräftig angeordnet wird.

Sollte dies Ihr Anliegen sein, prüfen wir in einem persönlichen Gespräch gerne Ihre Möglichkeiten.

In unserem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie folgende Leistungen:2022-04-27T20:54:18+02:00
  • Ermittlung, ob die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das für Sie zuständige Amtsgericht gegeben ist
  • Analyse Ihrer individuellen Schuldensituation
  • Schaffung einer neuen Perspektive für die Zukunft
  • Erarbeitung eines Lösungsweges sowie die Besprechung einer Vielzahl von Szenarien die in ihrem Fall möglich sind
  • Erste Einschätzung durch unser Fachpersonal, welche Wege für Sie in Frage kommen: Der Weg einer außergerichtlichen Einigung oder der einer gerichtlichen Privatinsolvenz
  • Neuer Mut für das weitere Durchhalten
Für wen ist die Beratung das Richtige?2022-04-27T20:54:37+02:00
  • Menschen, deren monatlichen Zahlungsverbindlichkeiten höher sind als deren Einkommen, sollten frühzeitig eine Beratung in Anspruch nehmen; unabhängig von er Höhe der Gesamtforderung.
  • Egal ob die Schulden 5.000,00 Euro oder 100.000,00 Euro umfassen; je früher man sich beraten lässt, desto schneller ist die Schuldensituation unter Kontrolle.
  • Sie haben Ihre Gläubiger und die Gesamtforderung überhaupt nicht im Blick, bzw. können diese überhaupt nicht einschätzen? Kein Problem! Gerne kümmern wir uns um einen Auszug aus dem länderübergreifenden Schuldnerverzeichnis, um ein erstes Indiz für die Gesamtverschuldung zu erlangen.
  • Ihnen wurde bereits von einer anderen Stelle gesagt Ihr Fall sei aussichtslos? Wir sind genau auf solche Problemsituationen geschult und finden für fast jedes Problem eine Lösung.
Erbt mein getrennt lebender Ehepartner, bzw. mein geschiedener Ehepartner?2022-02-10T22:35:13+01:00

Leben die Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes in Trennung, so bleibt das gesetzliche Erbrecht, sofern nichts anderes bestimmt, unberührt.

Waren zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben und der verstorbene Ehegatte die Scheidung vorher beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hat, wird das Erbrecht sowie der Pflichtteilsanspruch des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass bei Beantragung der Scheidung des überlebenden Ehepartners und der fehlenden Zustimmung durch den Erblasser, das Ehegattenerbrecht unberührt bleibt.

Nach der Scheidung der Ehe verlieren bestehende Testamente und Erbverträge ihre Wirksamkeit.

Brauche ich zwingend ein Testament? Welche Vorteile habe ich durch die Errichtung eines Testamentes?2022-02-10T22:32:43+01:00

Sollte der der Erblasser kein Testament hinterlassen, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. In der Regel erben sodann der Ehepartner sowie die Abkömmlinge des Verstorbenen zu den gesetzlich vorgegebenen Teilen.

Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht den Wünschen des Erblassers, so ist diesem dringend geraten eine letztwillige Verfügung zu verfassen.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass eine mangelhaft geregelte Erbschaft sehr häufig zu vermeidbaren Familienstreitigkeiten führen kann.

Um Überflüssigen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, würden wir Sie gerne beraten und Sie dabei unterstützen, Ihr Vermögen sauber zu hinterlassen.

Bin ich nach der Insolvenz schuldenfrei?2022-02-10T22:29:15+01:00

Wurde im Anschluss an das Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt diese gemäß § 301 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) gegen alle Insolvenzgläubiger; dies gilt auch für und gegen solche Gläubiger, die ihre Forderung nicht angemeldet haben. Kurz: Die zu Beginn des Verfahrens  angemeldeten und nicht angemeldeten Forderungen sind gegen den Schuldner nicht mehr durchsetzbar. Dies wird im Volksmund  häufig als „Schuldenfreiheit“ bezeichnet.

Beratungstermin hier online reservieren.

Rufen Sie uns an: +4966317580179

Ihre Rechtsanwältin und Diplom Juristin Universität | Christina Rogalla.